Für jeden Händler und Verkäufer, der auf Amazon verkauft ,sind die „normalen“ Verkaufsgebühren die Amazon erhebt, bekannt. Diese unterscheiden sich, je nach Produktkategorie und liegen zwischen 12% und 15% vom Gesamtverkaufswert. Dieser Wert ist an sich schon recht ordentlich, weil er sich am Artikelgesamtwert + den Versandkosten brutto orientiert.

Achtung: Viele Verkäufer beachten immer noch nicht die Mindestverkaufsgebühr von Amazon

Im Oktober 2014 hat Amazon diese Mindestverkaufsgebühr eingeführt. Fällt die Verkaufsgebühr bei z. B. 15% unter 0,5 EUR, so wird die Mindestgebühr von Amazon pro Artikel automatisch erhoben. Das heißt im Endeffekt, dass Amazon keine Verkaufsgebühr unter 50 Cent pro Artikel mehr akzeptiert. Diese besagte Grenze liegt folglich bei 3,30 EUR Artikel- und Versandkosten. Richtig teuer wird es für den Verkäufer, wenn der Kunde mehrere Artikel auf einmal bestellt. In dem Fall wären dann für jeden einzelnen Artikel diese 50 Cent Mindestverkaufsgebühr fällig. Hier sollten Händler dringend aufpassen.

Stand Frühjahr 2016 gibt es immer noch reihenweise Angebote auf Amazon, die unter dieser Mindestgebühr verkauft werden. Das freut vor allem einen – Amazon. Händler sollten unbedingt diese Artikel in ihrem Sortiment neu berechnen und kalkulieren. Oftmals ist es auch so, dass Artikel erst ab einer gewissen Menge (ab dem zweiten, dritten oder vierten Artikel) dieser Mindestgebühr unterliegen. Beispiel: Produkt A kostet 0,89 EUR + 4,00 EUR Versandkosten. Das wären ingesamt 4,89 EUR. Bei 15% Verkaufsgebühr wäre die Mindestgebühr hinfällig, weil sie mit 0,73 EUR darüber liegt. Bei 2 bestellten Einheiten sieht es dafür schon anders aus. 2 x Produkt A kostet 1,78 EUR + 4 EUR Versandkosten. Insgesamt wäre man hier bei 5,78 EUR. Amazon teilt dann aber die Versandkosten durch 2 Einheiten. Die Verkaufsgebühr bezieht sich dann auf den Betrag von 2,89 EUR und somit unterliegen beide Artikel schon der Mindestgebühr.

Besonders betroffen waren Artikel, die sehr günstig und zumeist versandkostenfrei auf Amazon angeboten wurden. Amazon scheint hier durchaus Interesse daran gehabt zu haben, Verkäufe in dem Bereich der Kleinstartikel zu schmälern. Händler konnten oftmals ihre Artikel sehr günstig in Briefform via Warensendung an den Kunden senden. Oftmals gab es hier Probleme bei der Zustellung, weil Amazon-Standards nicht erfüllt wurden. Zudem gab es kein Tracking der Waren und eine längere Lieferzeit.

Tipps für Händler

Zu allererst sollten der Lagerbestand und die angebotenen Artikel auf Amazon überprüft werden. Gibt es Artikel, die der Verkäufer für unter 3,30 EUR (Artikelpreis + Versandkosten) anbietet? Falls Artikel nicht mehr rentabel sind, sollten sie rigoros ausgelistet werden. Diese Artikel können einfach nicht mehr zum Umsatz beitragen, sondern würden ganz erheblich belasten. Dieser Prozess kann wiederum Wunder bewirken, weil man sich ein wenig mehr mit dem eigenen Sortiment auseinandersetzt. So könnte man im Endeffekt die unrentablen Produkte neu listen und im Mehrfach-Spar-Pack anbieten. So fällt man auf jeden Fall nicht mehr unter die Mindestverkaufsgebühr.

Die reale Verkaufsgebühr aus Händlersicht

Hier herrscht oft noch ein Missverständnis, das wir nun aufklären möchten.
Die Verkaufsgebühren werden von Amazon festgelegt. Diese sind je nach Kategorie unterschiedlich. In vielen Kategorien sieht man eine Verkaufsgebühr von 15 % auf den Verkaufspreis. Das heißt, die Verkaufsgebühr wird immer vom Bruttoverkaufspreis erhoben. Da Händler aber meistens netto rechnen und die Umsatzsteuer oft nur als Durchlaufposten betrachtet wird, ist die eigentliche Verkaufsgebühr vom Nettoverkaufspreis höher.

Beispiel:
Ein Artikel kostet EUR 100,00 für den Endverbraucher bei Amazon. Dieser Artikel enthält 19 % deutsche Umsatzsteuer.
Amazon erhebt hier eine Gebühr von 15 % in der Kategorie Drogerie und Körperpflege.

Verkaufspreis: EUR 100,00
Amazon-Gebühr: EUR 15,00
Umsatzsteuer: EUR 15,97
Verkaufstransferpreis für den Händler = EUR 69,03

Vom Nettopreis (von Hundert) gerechnet beträgt die Verkaufsgebühr also nicht 15 %, sondern 17,85 %.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht mit der Amazon Mindestgebühr? Wir freuen uns auf Ihr Feedback oder Ihre Fragen!

Klaus Forsthofer